Umweltaspekte bei der Beschaffung berücksichtigen
Die Entscheidung ob und ggf. in welchem Umfang Umweltaspekte bei der Beschaffung berücksichtigt werden, bestimmt die Verwaltung oder das Unternehmen selbst. Die Einrichtung legt demzufolge ihren Umweltanspruch selbst fest, der stetig weiter entwickelt werden kann. Das macht noch einmal deutlich, welchen Einfluss öffentliche Hand und private Unternehmen auf den Klima- und Ressourcenschutz in Deutschland haben.
Ein weiterer positiver Effekt: Den Bietern wird der Wettbewerb um das beste und umweltfreundlichste Angebot überlassen. Das fördert Wettbewerb und stärkt die Attraktivität des Marktes für innovative und preiswerte biobasierte Produkte und Dienstleistungen.
Die menschliche Gesundheit, Wasser, Boden, Biodiversität und Ökosysteme sowie Luft sind wesentliche Schutzgüter, die durch den Einsatz von Energie, Abfall oder auch Rohstoffgewinnung und Materialauswahl beeinträchtigt werden können. Aus diesem Grunde ist bei der Produktauswahl auf folgende Kriterien besonders zu achten:
- Rohstoffgewinnung: z.B. nachhaltiger Anbau bzw. Quellen / Erhalt der Artenvielfalt und Biodiversität / Schutz von Wasser- und Boden
- Herstellungsprozess: z.B. Ressourceneffizient / Energie-, Abfall- und/oder Umweltmanagement / kurze Transportwege / transparente Lieferketten
- Material: z.B. Ressourcenschonung / langlebig / sortenrein / ggf. mit Rezyklatanteilen
- Klimaschutz: z.B. CO2 Einsparung / Energieeffizient / Emissionsarm
- Gesundheit: z. B. schadstoffarm, Allergie getestet, nachweislich ohne krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Substanzen und Additive/ gebrauchssicher
- Kreislaufwirtschaft: z.B. Recyclingfähig / Wiederverwertbar / biologisch abbaubar / „cradle-to-cradle“
- Verpackung: z.B. bedarfsorientierte Gebinde, Mehrweg- und Rücknahmesysteme, Recyclingmaterial / plastikfrei
- Nachweis ggf. über anerkannte Gütezeichen oder Produktdeklaration (EPD) oder entsprechende Eigenerklärungen/Belege
Hier finden Sie Anregungen und Formulierungshilfen: